Arbeitsrechtler

Hadi Waßer - Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA + FAArbR Hadi Waßer

Rechtsanwalt und Fachanwalt Hadi Waßer wurde am 09. Mai 1972 geboren. Der gebürtige Niederrheiner ist  verheiratet, hat 3 Kinder und lebt mit seiner Familie im Frankfurter Umland. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier und dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Jahre 1997 absolvierte RA Waßer im Rahmen einer universitären Weiterbildungsmaßnahme an der Universität Bielefeld eine mehrmonatige Fortbildung im Bereich des europäischen Wirtschafts- und Privatrechts.

Begleitend zu diversen Referendarstationen u.a. beim Landgericht Düsseldorf und Duisburg bildete sich RA Waßer u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer fort und absolvierte dazu ein Praktikum im strategischen Marketing einer Investmentbank. Dort arbeitete RA Waßer auch nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 2000.

Ende 2000 wechselte RA Waßer im Rahmen einer Syndikustätigkeit in die Rechtsabteilung eines Start-up Unternehmens im Bonner Raum. Innerhalb dieser Tätigkeit erfolgte Anfang 2001 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und beriet Herr RA Waßer das Start-up und dessen Tochterunternehmen in Chicago, USA in anfallenden rechtlichen - insbesondere arbeitsrechtlichen - Fragestellungen. Infolge Platzens der Internetblase wechselte Herr RA Waßer Ende 2001 in eine Anstellung als spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu einem renommierten Arbeitnehmervertretungsbüro in Frankfurt am Main, wo er erfolgreich Arbeitnehmerinteressen sowie Betriebsratsinteressen verstand zu wahren und durchzusetzen.

Nach zweijähriger erfolgreicher Zusammenarbeit wechselte Herr RA Waßer als Arbeitsrechtler in die Kanzlei rhotert & PARTNER - ehemals Emmerich & Partner, die er als Partner bis Ende 2012 im arbeitsrechtlichen Bereich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erfolgreich ausbaute und mitführte. Im Jahr 2004 wurde RA Waßer zudem die Erlaubnis erteilt die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Bis heute berät RA+FAArbR Waßer ausschließlich im Arbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen neben Arbeitnehmern aus dem Banken und Versicherungsbereich und weiteren Branchen, auch mittelständische Unternehmen sowie Betriebsräte verschiedener Branchen, die er in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere in betriebsverfassungsrechtlichen Themen betreut.

Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, des Vereins für Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main und unterrichtet regelmäßig im Bereich der beruflichen Erwachsenenfortbildung Allgemeines Recht sowie Arbeitsrecht.

RA+FAArbR Waßer vertritt und berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts – sowohl außergerichtlich als auch im streitigen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten deutschlandweit.